Recht. Treuhand. Steuern.
Seit dem Jahr 2011 steht Ihnen die Kanzlei Rhi Plus mit Fachwissen und Engagement zur Seite. Wir unterstützen Sie in verschiedensten Bereichen – sei es bei der Steuererklärung, Buchhaltung, Treuhand, in Rechtsfragen, im Vertragswesen oder bei Aufgaben vor und nach einem Todesfall.
Dank unserer nationalen und internationalen Kontakte verfügen wir über ein breites Netzwerk, das Ihnen in unterschiedlichsten Situationen kompetent weiterhilft.
Unsere Dienstleistungen
- Steuerberatung/ erklärung
- Treuhand
- Rechtsfragen
- Vertragswesen
- Spezialuntersuchungen Bund, Kantone und Gemeinden – juristische und natürliche Personen
- Erbschaften
- Testamente
- Vorsorgeaufträge
- Patientenverfügungen
- Familienoffice
- Buchhaltung
- Verwaltung von Stockwerkeigentum
- Eheverträge
- Verhandlungen
- Sozialversicherungen
- Administrationsaufgaben im Todesfall
- Unternehmensberatung und Unternehmenshandel
IM TRAUERFALL
Gestaltungsmöglichkeiten für Patchwork-Familien
Das Schweizer Erbrecht ist auf traditionelle Familienkonstellationen ausgerichtet. Ohne eine Begünstigung im Testament oder Erbvertrag erhalten Stief- und Pflegekinder wie auch Konkubinatspartnerinnen und -partner nichts aus der Erbschaft und gehen leer aus. Das Gesetz bietet allerdings diverse Möglichkeiten für Angehörige von Patchwork-Familien, den eigenen Nachlass vorausschauend zu gestalten und zu planen.
Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags
In einer letztwilligen Verfügung, also in einem Testament oder Erbvertrag, kann der Testator natürliche oder juristische Personen als Erbinnen einsetzen. Dabei verfügt er über gewisse Freiheiten, seine Ehegattin und seine Nachkommen haben aber einen geschützten Pflichtteil. Am 1. Januar 2023 wurden diese Pflichtteile durch die Erbrechtsrevision verkleinert. Neu beträgt der Pflichtteil der Kinder von unverheirateten Personen 1/2 statt 3/4 bei verheirateten sogar nur noch 1/4 statt 3/8. Heute haben also sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare einen grösseren Spielraum bei der Gestaltung ihres Nachlasses. Die grössere verfügbare Quote kann zum Beispiel Stief- und Pflegekindern sowie Lebenspartnerinnen oder deren Nachkommen zugewendet werden. Im Vorhinein sind jedoch die Steuerfolgen zu prüfen, da in einigen Kantonen hohe Erbschaftssteuern anfallen.
Vor- und Nacherbschaft
Bei der Vor- und Nacherbschaft kann der Testator festlegen, an welche Nacherbin der Nachlass nach dem Tod der Vorerbin gehen soll. Sie ist eine gute Option, um das Vermögen in der eigenen Familie zu behalten, wenn der Testator es beispielsweise in einem ersten Schritt seiner Lebenspartnerin zuwenden will und es nach ihrem Tod den nicht gemeinsamen eigenen Kindern überlassen möchte. Die Vorerbin darf die Vorerbschaft verwalten und die Erträge daraus behalten, ehe das Vermögen nach ihrem Tod auf die Nacherben übergeht. Bei der Nacherbschaft auf den Überrest mit Befreiung von der Sicherstellungspflicht darf die Vorerbin sogar frei über das Vermögen verfügen. Nur das zum Zeitpunkt ihres Todes noch vorhandene Vermögen geht an die Nacherben über. Die Vor- und Nacherbschaft hat häufig steuerliche Vorteile, weil sowohl die Vorerbin als auch die Nacherben im Verhältnis zum Erblasser besteuert werden, was in der Regel günstiger ist. Beim Tod des Erblassers muss jedoch immer ein Inventar durch eine Behörde erstellt werden, welches mehrere Tausend Franken kosten kann.
Eine Willensvollstreckerin als neutrale Vermittlerin
Erbschaftsangelegenheiten können oft zu Spannungen und Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft führen. Dies gilt insbesondere, wenn sich wie oft in einer Patchworkfamilie die Erbinnen und Erben nicht nahestehen oder sogar kaum kennen. In einer letztwilligen Verfügung kann zu Lebzeiten eine Willensvollstreckerin eingesetzt werden. Eine Willensvollstreckerin kann als neutrale Vermittlerin helfen, Meinungsverschiedenheiten beizulegen und so langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Ernennung einer professionellen Willensvollstreckerin wie die Kanzlei Rhi Plus GmbH gewährleistet eine speditive, neutrale und zuverlässige Abwicklung des Nachlasses.
Fazit
Angehörige von Patchworkfamilien haben eine breite Palette an Gestaltungsmöglichkeiten, um den eigenen Nachlass vorausschauend zu planen. Eine frühzeitige Nachlassplanung lohnt sich in jedem Fall, um Klarheit und Sicherheit zu schaffen.
Wenn Sie eine professionelle und kompetente Beratung zu diesem Thema wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Dank unserer langjährigen Erfahrung profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how. Wir gehen auf Ihre individuellen Wünsche ein und setzen alles daran, Ihren letzten Willen bestmöglich umzusetzen.
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